Feuerbestattung und Kremation
Für die Bestattung im FriedWald ist die Einäscherung Voraussetzung. Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten rund um die Feuerbestattung zusammengestellt.
Die römisch-katholische Kirche hat als Folge der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils den Begräbnisritus für Erd- und Feuerbestattungen gleichgestellt.
Feuerbestattungen dürfen nur in genehmigten Krematorien und nur mit Särgen stattfinden. Sargbeigaben und Bekleidung, die bei der Verbrennung die Umwelt oder die Einäscherungsanlage schädigen, sind nicht erlaubt. Jedem Sarg wird ein nummerierter, feuerfester Schamottestein beigelegt, so dass die Asche der verstorbenen Person auch noch Jahre später zu identifizieren ist. Ebenso besteht die Bestimmung, dass jeweils nur die Kremation einer verstorbenen Person in einer Einäscherungskammer erfolgen darf.
In der Steiermark besteht entweder die Möglichkeit, die Verstorbene oder den Verstorbenen im Krematorium Graz oder Knittelfeld einäschern zu lassen oder auf Wunsch auch in einem anderen Krematorium.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen schreiben vor, dass die Asche in jedem Fall unvermischt bleibt. Temperaturen von rund 1000 Grad stellen sicher, dass Krematorien keinen schädlichen Rauch ausstoßen. Doch trotz der hohen Temperaturen bleiben Rückstände. So werden etwa künstliche Hüftgelenke und Herzschrittmacher nach der Verbrennung entfernt. Magnete filtern Metallrückstände heraus, Beschläge vom Sarg etwa. Feste Bestandteile wie Knochen kommen in eine Mühle. Erst danach kann die Asche der verstorbenen Person in die Aschekapsel gefüllt werden, die in einer Urne beigesetzt wird.
Im FriedWald werden biologisch abbaubare Urnen verwendet.