Allgemeine Geschäftsbedingungen FriedWald Hügelland
(Stand: Jänner 2024)
Präambel:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Bestattung Großschädl GmbH ("Trägerin") und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines FriedWald®-Naturgrabs. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Subsidiär gelangt österreichisches materielles Recht zur Anwendung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die Trägerin ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
I. Leistungsbeschreibung und Vertragsschluss
1. Die Trägerin bietet dem Kunden im FriedWald® Hügelland die Möglichkeit, ein Nutzungsrecht an einem FriedWald®-Naturgrab zu erwerben.
Schließt der Kunde einen Grabvertrag über "Der Baum im FriedWald" (Baum) erwirbt er an diesem Baum zwei alleinige Nutzungsrechte (in der Natur vermarkte Plätze) und erhält die Option, alle weiteren an diesem Baum vorgesehenen Plätze exklusiv hinzuzuerwerben. Für erworbene Plätze kann er die berechtigten Personen benennen, die dort beigesetzt werden sollen. Der Kunde kann die Nennung berechtigter Personen jederzeit ändern. Die zuletzt vom Kunden benannten berechtigten Personen erwerben einen Anspruch auf Beisetzung an dieser Grabstätte. Dieser Anspruch ist weder übertragbar noch pfändbar. Der Kunde kann zudem bis zu zwei Personen benennen, die berechtigt sind, eine bestimmte Anzahl an Grabplätzen am Baum zu erwerben (Nachkäufer). Die Nachkäufer erwerben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Bis zum Abschluss eines Nachkaufvertrags ist die Benennung von Nachkäufern jederzeit widerruflich. Verstirbt der Kunde, sind dessen Erben berechtigt, Plätze nachzukaufen, sie sind jedoch nicht berechtigt, Nachkäufer zu benennen. Verstirbt der Nachkäufer geht das Recht zum Nachkauf nicht auf die Erben des Nachkäufers über; dieses Recht ist höchstpersönlich. Der Preis für hinzuzuerwerbende Plätze richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt des Erwerbs. Die Preislisten können beim Träger angefordert werden.
Schließt der Kunde einen Vertrag über "Der Platz im FriedWald" (Platz) erwirbt er ein alleiniges Nutzungsrecht (in der Natur vermarkter Platz) bei dem jeweiligen Baum. Ein Nutzungsrecht wird an einem bestimmten Platz erworben, dem im Baumregister eine Platznummer zugeteilt ist. Mehrere Plätze können miteinander verbunden werden, damit deren Nutzungsdauer zeitgleich endet. Basisplätze sind hiervon ausgenommen. Wird ein weiterer Platz erworben, ist eine nachträgliche Verbindung nur innerhalb von drei Monaten nach dem Erwerb des zuerst gekauften Platzes möglich. Schließt der Kunde einen Vertrag über einen "Basisplatz" weist der Förster dem Kunden den genauen Standort zu.
2. Die Trägerin bietet dem Kunden darüber hinaus an, ein Anrecht auf die Nutzung eines FriedWald®-Naturgrabes an einem noch nicht festgelegten FriedWald®-Baum zu erwerben (Vertrag über ein Anrecht auf „Der Baum im FriedWald“ bzw. über ein Anrecht auf „Der Platz im FriedWald“).
a) Die abschließende Auswahl des FriedWald®-Baumes kann der Kunde selbst zu Lebzeiten oder im Todesfall durch eine beauftragte Person oder die Trägerin vollziehen bzw. vollziehen lassen.
b) Kann die beauftragte Person nicht innerhalb angemessener Frist erreicht werden oder ihrerseits keine Erklärung zur Baumauswahl abgeben oder hat der Kunde keine zur Auswahl berechtigte Person benannt, so ist die Trägerin berechtigt, die Baumauswahl vorzunehmen.
c) Die Auswahl des FriedWald®-Naturgrabes kann nur innerhalb der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren FriedWald®-Bäume, Belegungsflächen und Baumarten erfolgen.
3. Der Betrieb des FriedWald®-Hügelland erfolgt mit Zustimmung der Gemeinde Vasoldsberg, zu deren Gunsten, wie auch zu Gunsten der Trägerin, hinsichtlich der betroffenen Liegenschaft eine Dienstbarkeit sowie eine Reallast im Grundbuch eingetragen sind, dies zum Zweck der Ermöglichung des auch im öffentlichen Interesse gelegenen nachhaltigen Betriebs des Standortes.
4. Die Weiterveräußerung und Übertragung eines erworbenen Nutzungsrechts oder Anrechts vom Kunden auf Dritte ist ohne die Einwilligung der Trägerin nicht gestattet.
5. Voraussetzung für eine FriedWald®-Bestattung ist, dass der Kunde sich für eine Einäscherung (Urnenbestattung) entscheidet. Andere Bestattungsformen sind nicht möglich. Details zur Bestattung sind im Weiteren Art. V zu entnehmen.
6. Ein Vertrag zwischen der Trägerin und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde von dieser ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss erhält, welches der Kunde der Trägerin gegenüber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Angebots annehmen kann; maßgebend zur Wahrung der Annahmefrist ist der Eingang der Annahmeerklärung bei der Trägerin.
II. Widerrufsbelehrung und Widerrufsfolgen
1. Widerrufsbelehrung:
Wenn Sie Verbraucher sind und dieser Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossen wurde, haben Sie das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Bestattung Großschädl GmbH, Stuhlsdorfer Straße 18, 8063 Eggersdorf bei Graz, Tel.: 03117/39030, Fax: 03117/39030-4, E-Mail: info@friedwald-huegelland.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
2. Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Erbringung der Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
3. Besonderer Hinweis:
Ein solches Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Waren, die nach Kundespezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies betrifft beispielsweise Verträge über Namenstafeln. Auch besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir aufgrund Ihres ausdrücklichen Verlangens noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.
- Ende der Widerrufsbelehrung –
III. Vertragslaufzeit und Beendigung
1. Der Vertrag mit der Trägerin hinsichtlich des Nutzungsrechts an einem FriedWald®-Naturgrab endet mit Ablauf der für den FriedWald® Hügelland und die jeweilige Grabart gültigen, vereinbarten Nutzungsdauer. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
2. Ziffer 1 gilt für Verträge über ein Baum-Anrecht bzw. ein Platz-Anrecht (Art. I, Ziff. 2) entsprechend.
3. Der Vertrag mit der Trägerin über eine FriedWald®-Bestattung kann vom Kunden bis zur Beisetzung jederzeit gekündigt werden; es gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertrag über die Einräumung eines Nutzungsrechts an einem FriedWald®-Naturgrab wird durch eine Kündigung des Vertrags über eine FriedWald®-Bestattung, gleich aus welchem Grund diese erfolgt, nicht berührt.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Eine aktuelle Preisübersicht ist über www.friedwald-huegelland.at/kosten abrufbar. Es gelten die bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preise als vereinbart.
2. Die Zahlung des vereinbarten Preises ist unmittelbar mit Vertragsschluss und Rechnungslegung fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er der Trägerin Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten, falls der Kunde Unternehmer ist, in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Trägerin behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden ausdrücklich vor.
3. Für den Fall des Erwerbs eines Anrechts auf die Nutzung eines FriedWald®-Naturgrabes ist der Kunde verpflichtet, den fälligen Zahlbetrag auf ein unverzinsliches österreichisches Bankkonto der Trägerin einzuzahlen. Das Konto dient ausschließlich der zweckgebundenen Verwaltung der von den Kunden eingezahlten Gelder. Eine Auszahlung an die Trägerin oder den Waldeigentümer ist nur statthaft, soweit eine Auswahl des FriedWald®-Naturgrabes entsprechend diesen AGB getroffen wurde. Der Vertrag über ein Baum-Anrecht steht unter der auflösenden Bedingung, dass im Falle der Insolvenz der Trägerin der Insolvenzverwalter die Erfüllung verweigert; dem Kunden steht bei Bedingungseintritt das Recht zu, den eingezahlten Betrag herauszuverlangen.
V. FriedWald®-Bestattung
1. Bei der FriedWald®-Bestattung handelt es sich um eine Urnenbestattung (vgl. hierzu schon Art. I), die ausschließlich von der Trägerin oder einem von ihr beauftragten Unternehmen vorgenommen wird. Es können nur die von der Trägerin vorab festgelegten und zugelassenen Urnen-Typen beigesetzt werden.
2. Die FriedWald®-Bestattung beinhaltet insbesondere nachfolgende Dienstleistungen:
a) Gestellung einer biologisch abbaubaren FriedWald®- Urne, sowie deren Entgegennahme und Verwahrung bis zur Beisetzung,
b) Vorbereitung des FriedWald®-Naturgrabs und Durchführung der Beisetzung durch den FriedWald®-Förster,
c) Korrespondenz zwischen Bestattungsunternehmen, Behörden und Krematorien,
d) Unterstützung bei der Organisation der Beisetzungsfeier (insbesondere durch Empfehlung von Bestattern, Pfarrern, Trauerrednern, Restaurants und ähnlichem). Weitergehende Leistungen sind gesondert zu vergüten.
3. Abweichend von Art. IV, Ziff. 3 sind die Kosten für die FriedWald®-Bestattung erst nach erfolgter Beisetzung zur Zahlung fällig.
VI. Weitere Dienstleistungen
Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Namenstafel bei der Trägerin in Auftrag zu geben, die an dem von ihm gewählten FriedWald®-Naturgrabbaum angebracht wird. Die Ausgestaltung der Namenstafel und die damit verbundenen Kosten richten sich nach der Art des vom Kunden gewählten FriedWald®- Naturgrabbaumes sowie der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste. Dem Kunden ist es darüber hinaus nicht gestattet, andere Trauerinsignien, wie z. B. Kerzen, Grabsteine, Kränze, Kreuze, Blumen oder sonstige Pflanzen, am FriedWald®-Naturgrab abzulegen oder anzubringen.
VII. Tausch des Rechts an einem FriedWald®-Naturgrab
1. Dem Kunden ist es gestattet, ein von ihm erworbenes Recht an einem FriedWald®-Naturgrab an die Trägerin zurück zu übertragen und sich ein anderes FriedWald®-Naturgrab im FriedWald®-Hügelland auszuwählen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Recht an einem FriedWald®-Naturgrab gegen ein Baum-Anrecht (Art. I, Ziff. 2) zu tauschen. Ebenso besteht die Möglichkeit, das bereits erworbene Anrecht in ein Anrecht auf ein höherpreisiges FriedWald®-Naturgrab aufzustocken. Die Trägerin muss hierzu in jedem Einzelfall ihr Einverständnis erklären und eine Beisetzung darf im Falle der Auswahl eines FriedWald®-Naturgrabes noch nicht erfolgt sein. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
2. Der Kunde hat der Trägerin gegenüber den Grund für den Tausch anzugeben. Entscheidet sich der Kunde bei der Neuauswahl für ein höherpreisiges Angebot, so hat er der Trägerin gegenüber, unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen, die Differenzsumme zum bestehenden Vertrag auszugleichen. Die Erstattung der Differenz im Falle einer niederpreisigeren Neuauswahl seitens der Trägerin ist ausgeschlossen.
3. Für die Durchführung des Tauschs erhebt die Trägerin eine Gebühr (Tauschgebühr), deren Höhe sich aus der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Preisliste ergibt. Die Tauschgebühr sowie die sich etwaig aus dem Tausch ergebende Differenzsumme ist zur Zahlung fällig, sobald die Trägerin ihr Einverständnis zu dem Tausch erklärt hat. Beim Tausch von einem FriedWald®-Naturgrab des Typs „Platz im FriedWald®“ zu einem „Baum im FriedWald®“ wird keine Tauschgebühr erhoben. Wird bei einem Tausch eine neue Namenstafel erforderlich, trägt der Kunde die Kosten einer Neubestellung gem. Art. V, Ziff. 3.
4. Nach Durchführung des Tauschs und ggf. Ausgleich der in diesem Zusammenhang entstandenen Forderungen der Trägerin durch den Kunden, ist der Kunde verpflichtet, der Trägerin sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem ursprünglich von ihm erworbenen FriedWald®-Naturgrab stehen, unverzüglich herauszugeben.
VIII. Haftungs- und Betretungsregelung
1. Die Haftung der Trägerin für Schäden am Baumbestand ist ausgeschlossen, soweit der Trägerin nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Trägerin steht es frei, im Falle der Zerstörung eines FriedWald®-Naturgrabbaumes durch höhere Gewalt – falls forstrechtlich zulässig – eine Neubepflanzung durch Setzen eines jungen Baumes vornehmen zu lassen oder aber, soweit noch keine Urnenbestattung erfolgt ist, dem Kunden einen gleichwertigen (mittlere Art und Güte) Baum an anderer Stelle anzubieten. Es besteht weder ein Anspruch des Kunden hierauf, noch wird ein solcher Anspruch durch Vornahme entsprechender Handlungen durch die Trägerin begründet. Dem Waldeigentümer und der Trägerin bleibt es vorbehalten, ohne Zustimmung des Kunden, Baumpflegemaßnahmen aus verkehrssicherungstechnischen Gründen an einem Naturgrabbaum durchzuführen.
2. Die Trägerin weist den Kunden darauf hin, dass ausgewählte Bäume, insbesondere der Arten Birke, Weide, Eberesche, Erle, Pappel und Kirsche nach forstlichen Maßstäben möglicherweise die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer nicht erreichen werden (natürliches Absterben). Eine Neubepflanzung durch die Trägerin erfolgt in diesem Falle nicht.
3. Bei dem als Bestattungswald ausgewiesenen Waldstück handelt es sich um ein Grundstück in freier Natur, das bewusst naturbelassen bleiben soll. Dem Kunden ist bekannt, dass hiervon die üblichen Gefahren ausgehen (z. B. Bodenunebenheiten, Winterglätte, herabfallende Äste, umstürzende Bäume usw.). Der Kunde verzichtet gegenüber der Trägerin als Betreiber der Bestattungsanlage, gegenüber dem Waldbesitzer (Grundstückseigentümer), sowie auch gegenüber der Konzeptgeberin FriedWald GmbH auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, die Schäden sind vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden; der Haftungsverzicht gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn die Verletzung durch schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers herbeigeführt wurde.
4. Eine jederzeitige Benutzbarkeit des Waldgebietes kann nicht gewährleistet werden. Bei besonderer Gefahrenlage darf die FriedWald®-Fläche nicht betreten werden (z. B. stürmisches Wetter, Schneebruchgefahr, etc.).
IX. Datenschutz
1. Die Trägerin nimmt den Schutz der vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten personenbezogenen Informationen sehr ernst und versichert einen verantwortungsbewussten und den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG) sowie des Steiermärkischen Datenschutzgesetzes 2018 (StDSG 2018) entsprechenden Umgang hiermit. Die personenbezogenen Daten werden gemäß den hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen erhoben, insbesondere elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt.
2. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur insoweit an Dritte (Behörden, Bestatter, Kreditinstitute, Waldeigentümer) übermittelt, als dies zur Vertragsdurchführung, zu Abrechnungszwecken oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig bzw. erforderlich ist.
3. Soweit der Kunde in die Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung eingewilligt hat, so kann er diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Trägerin widerrufen.
4. Eine vollständige und tagesaktuelle Fassung der Datenschutzhinweise ist unter www.friedwald-huegelland.at/datenschutz abrufbar.
X. Schlussbestimmungen
1. Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der Trägerin das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Trägerin.
2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Bestattung Großschädl GmbH
Eggersdorf, Jänner 2024