Das Nutzungsrecht beginnt mit der kostenpflichtigen Bestellung. Dem Vertragspartner wird der Tag des Beginns mit der Friedwald-Urkunde mitgeteilt. Es endet mit Ablauf der Mindestruhefrist ab dem Tag der letzten Beisetzung. Die Mindestruhefrist ist in der zum Zeitpunkt der Beisetzung aktuellen Satzung der zuständigen Trägerin für den FriedWald Hügelland geregelt. Die aktuelle Mindestruhefrist sind derzeit 25 Jahre. Die Beisetzung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Mindestruhefrist vor dem 31.12.2123 eingehalten wird.
Weitere Leistungen sind der Eintrag des ausgewählten Baumes in das Baumregister, ein Lageplan des Baumes im FriedWald sowie eine FriedWald-Urkunde als Grabnachweis.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine Namenstafel anbringen zu lassen, die den Baum als Grabstätte kennzeichnet.
Wichtig: Bei jeder Bestattung im FriedWald entstehen pauschal Beisetzungskosten in Höhe von derzeit 410 Euro, die im Trauerfall zu entrichten sind. In diesem Preis enthalten ist bei Bedarf die biologisch abbaubare FriedWald-Urne.